Aktualisierung der 90-Tage-Regel (Es bleibt bei 10 Sprüngen in den letzten 90 Tagen)
Björn Korth2021-06-21T17:38:06+02:00Aufgrund der im Anschluss an die letzte Veröffentlichung in Freifall Express zu diesem Thema aufgekommenen Diskussionen ergibt sich die Notwendigkeit, diesen Punkt noch einmal deutlicher darzustellen. Die rechtliche Grundlage der 90-Tage-Regel in Deutschland liegt im §45a LuftPersV: „Ein Luftsportgeräteführer darf ein Luftsportgerät, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftsportgeräteführer nur führen, wenn er innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftsportgerät derselben Art ausgeführt hat. Für Sprungfallschirmführer gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass Sprungfallschirmführer mindestens zehn Fallschirmsprünge durchgeführt haben müssen.“ Diese darf nicht mit anderen 90-Tage-Regeln, beispielsweise der Hersteller, verwechselt werden, [...]
