Anzeige

HTML Code here

Wie bereits am 09.05.2019 an alle Ausbildungsbetriebe, Vereins-Vorstände, Geschäftsführer, Examiner und Delegierte verteilt und angekündigt wurde, erhöht der DFV e.V. zum 01.07.2019 seine Gebühren im Bereich der hoheitlichen Tätigkeit, der sogenannten Beauftragung. Der DFV e.V. ist Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie der Lizenzverwaltung, der Genehmigungen von Außenlandungen und Aus- und Weiterbildungen, der Formulierung von Ausbildungsrichtlinien oder der Gewährleistung eines sicheren und rechtskonformen Sprungbetriebs. Darüber hinaus ist der DFV e.V. aber auch ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Sports.

Die Beauftragungstätigkeit ist dabei unabhängig von einer Mitgliedschaft im DFV e.V. zu betrachten und sollte sich idealtypisch über die Einnahmen aus den Gebühren, die in der LuftKostV festgeschrieben sind, finanzieren. Eine anderweitige finanzielle Unterstützung durch das BMVI ist explizit ausgeschlossen.

Der Sportverband DFV e.V. bezieht seine Einnahmen in erster Linie über die Mitgliedsbeiträge.

Beide Bereiche (Mitgliederverwaltung und Beauftragung) werden über eine Geschäftsstelle administriert. Dabei werden die Kosten möglichst verursachungsgerecht den beiden Bereichen zugeordnet, bei den Kosten der Geschäftsstelle oder des Freifall-Xpress erfolgt eine Verteilung.

In der Vergangenheit konnte sich der Beauftragungsaushalt durch die Einnahmen der Gebühren aufgrund der zweijährigen Verlängerung der Springerlizenzen und der obligatorischen Abgabe bei den Stückprüfscheinen konsolidieren. Beide Tätigkeiten sind nicht mehr existent, woraus eine regelmäßige Schieflage des Haushalts resultierte. Die bestehenden Kosten der Beauftragung lassen sich nicht durch die bisherigen Gebühren decken, weshalb das hohe fünfstellige Defizit stets durch den Idealverein ausgeglichen, sprich mit Hilfe von Mitgliedsbeiträgen subventioniert wird.

Dies ist weder sinnvoll noch fair, denn von den Dienstleistungen der Beauftragung profitieren alle Leistungsempfänger unabhängig von einer Mitgliedschaft.

Nun könnte man auf die Idee kommen, von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern unterschiedlich hohe Gebühren zu verlangen, doch ist dies rechtlich nicht möglich. Gebühren haben sich – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft – an der Kostenskala zu orientieren, die in der LuftKostV verankert ist. Und weil wir uns seit den Gründungsjahren des DFV mit den Gebühren in vielen Bereichen der LuftKostV im unteren Drittel dieser Kostenskala befinden, hat das DFV-Präsidium am 26.04.2019 entschieden, die Gebührenordnung mit Wirkung zum 01.07.2019 anzupassen.

Die neue Gebührenordnung befindet sich im Downloadbereich auf unserer Webseite unter der Rubrik „Formulare Gebühren/Kosten“.

Aus den genannten Gründen bitten wir um Rückhalt und Akzeptanz für die notwendigen Maßnahmen.

Dr. Henning Stumpp (Präsident)

und Ralph Schusser (Geschäftsführer)

0 Shares

Categories

Anzeige

HTML Code here