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Leitlinien zur Förderung von Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit in der Verbandsarbeit für den Fallschirmsport in Deutschland

Der DFV e.V. übernimmt die Verantwortung für das Ansehen, die Akzeptanz und die Gestaltung des Fallschirmsportes in Deutschland. Alle Entscheidungen sollen grundsätzlich zum Wohle der Menschen gefällt werden, die diesen Sport ausüben oder zukünftig ausüben möchten. Zugleich weiß der DFV e.V. um seine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und achtet die Bedürfnisse aller Menschen und der Umwelt. Beschlüsse basieren grundsätzlich auf der Vernunft und einer objektiven Faktenlage, sind einer demokratischen Kontrolle unterworfen und müssen deshalb für alle Mitglieder im DFV e.V. nachvollziehbar sein.

1. Demokratische Grundwerte anerkennen

Der DFV e.V. ist demokratisch strukturiert und erkennt die elementaren demokratischen Grundwerte: Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit und Recht an. Im DFV e.V. werden die Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit geachtet und geschützt. Es gilt das Diskriminierungsverbot und der DFV e.V. bemüht sich um Gleichstellung und Inklusion. Insgesamt soll ein Klima der Offenheit herrschen, damit hinterfragt werden kann, was als „normal“ gilt und die Bereitschaft zur Erneuerung im Einklang mit der Bewahrung der Tradition steht.

2. Individuelle Verantwortung in der Verbandsarbeit bei der Entscheidungsfindung

Jede Person, die innerhalb des DFV e.V. Entscheidungen trifft, soll sich ihrer eigenen Verantwortung bewusst sein und sich an die folgenden Grundsätze halten:

Entscheidungen sollen nicht für die persönlichen Interessen, sondern im Sinne der Allgemeinheit gefällt werden.

Personen verpflichten sich dazu, sich selbstständig und ausreichend zu informieren, um die objektive Faktenlage zu kennen, bevor sie Entscheidungen treffen.

Alle Entscheidungen müssen nachvollziehbar und begründbar sein.

3. Bekenntnis zu Transparenz und einem rechtmäßigen Wirtschaften und Korruptionsprävention

Personen, die innerhalb des DFV e.V. Entscheidungen treffen, sollen nicht durch persönliche Bindungen oder daraus entstehende Verpflichtungen in der Entscheidungsfindung beeinflusst werden. Es obliegt der eigenen Verantwortung, sich nicht manipulier- oder korrumpierbar zu machen und immer objektiv und aufgrund der eigenen Vernunft und sachlichen Faktenlage zu entscheiden.

Gelder des DFV e.V. müssen sorgfältig und gewissenhaft verwaltet werden. Alle Finanztransaktionen müssen daher nicht nur rechtmäßig, sondern auch immer nachvollziehbar sein.

Innerhalb des DFV e.V. gelten zum Zweck der Korruptionsprävention alle Regeln des DOSB e.V. für die Good Governance. Dies bezieht sich insbesondere auf die Vorgaben zum Umgang mit Geschenken, Einladungen und dem Sponsoring. (Siehe Leitlinien DOSB e.V.)

4. Demokratische Kontrolle

Beschlüsse unterliegen im DFV e.V. einer demokratischen Kontrolle. Der Vorstand verpflichtet sich dazu, seine Entscheidungen dieser Kontrolle zu unterwerfen.

5. Gesellschaftliche Verantwortung erkennen und übernehmen

Der DFV e.V. bekennt sich zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung und zu seiner Aufgabe, den Sport in die Gesellschaft zu integrieren. Projekte und Maßnahmen, die diesem Zweck dienen, sollen initiiert und unterstützt werden.

6. Sicherheit und Freiheit in Einklang bringen

Sicherheit bestimmt über den Grad an Freiheit. Ohne Sicherheit ist keine Freiheit möglich. Der DFV e.V. ist deshalb darum bemüht, die Sicherheit im Fallschirmsport kontinuierlich zu verbessern. Sicherheit und Sicherheitsmaßnahmen können die Freiheit aber auch massiv einschränken und bei Entscheidungen hinsichtlich der Sicherheit ist zugleich das Sicherheitsparadox zu beachten: durch Sicherheitsmaßnahmen – allen voran durch Überwachung – kann ebenso ein erhöhtes Gefühl der Unsicherheit entstehen.

Das Ziel ist nicht, jedes Risiko zu beseitigen, sondern den Menschen dazu zu befähigen, Risiken selbstständig zu erkennen und richtig einzuschätzen, damit jede Person in der Ausübung des Sportes ihr Handeln, gemäß der möglichen Risiken, selbstbestimmt anpassen kann.

7. Körperliche und geistige Gesundheit im Sport

Körperliches und geistiges Wohlbefinden stehen für den DFV e.V. im Zentrum des Fallschirmsports. Die Ausübung des Sportes muss sich daran messen lassen, dass sie das Wohlbefinden aller Sportlerinnen und Sportler fördert und nicht beeinträchtigt. Athletinnen und Athleten dürfen nicht für sportliche Erfolge instrumentalisiert werden, sondern müssen im Sinne einer humangerechten Leistungskultur als Individuen geschätzt und gefördert werden und dadurch freie Entfaltungsmöglichkeiten erfahren. Die Grundsätze der Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) im Sport finden zur Aufrechterhaltung der Gesundheit besondere Berücksichtigung.

8. Sportliche Fairness und Dopingprävention

Der DFV e.V. engagiert sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für einen fairen Sport. Die Verbandsführung ist dafür verantwortlich, dass eine klare Kommunikation stattfindet, hinsichtlich dem, was erlaubt und was verboten ist. Eine klare Informationspolitik, die deutliche Grenzen aufzeigt, dient der Dopingprävention und der Verhinderung von Sportmanipulation und sorgt dafür, dass keine Grauzonen entstehen und ausgenutzt werden.

9. Prävention im Sport vs. präventiver Sport

Prävention ist im Grundsatz immer unspezifisch und beschreibt ein Regelwerk und Maßnahmenpaket als Handlungsleitlinien, um einer humanistischen Werteethik gerecht zu werden. Präventiver Sport wirkt darüber hinaus durch das Handeln eigenverantwortlicher und aufgeklärter Individuen basierend auf Wissen, Einsicht und Bildung zum Wohle des Fallschirmsports und der Gemeinschaft. Somit sind alle Mitglieder mitverantwortlich für präventives Wirken durch ihre alltäglichen Handlungen und ihre Vorbildfunktion.

10. Gerechte Förderpolitik und Fördermittelverteilung

Der Wert der Gerechtigkeit soll bei allen Entscheidungen hinsichtlich der Fördermittelverteilung auf die neun Outdoor- und drei Indoor-Disziplinen richtungsweisend sein. Dies bedeutet, dass klare Parameter existieren sollen, nach denen das Förderprinzip erkenntlich wird. Grundsätzlich sind alle Entscheidungen hinreichend zu begründen und müssen dem Gebot der Transparenz und Nachvollziehbarkeit nachkommen.

11. Förderung der Jugend

Unsere Jugend ist unsere Zukunft und verdient besondere Förderung. Der DFV e.V. bekennt sich zur aktiven Jugendarbeit und fördert insbesondere Projekte mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs unter besonderer Berücksichtigung des schutzwürdigen Status Jugendlicher. Darüber hinaus respektiert der DFV e.V. den erweiterten Begriff von Junioren bis zum 25. Lebensjahr. Das Ziel ist, junge Menschen für den Fallschirmsport zu begeistern und auf eine sichere Basis zu stellen.

12. Höchstmögliche Standards in Bildung und Ausbildung schaffen

Bildung sowie die Schulung von Fähigkeiten und Fertigkeiten wird als das wichtigste Mittel zur Erhöhung der Sicherheit im Fallschirmsport begriffen. Der DFV e.V. möchte daher allen Mitgliedern einen gleichen und möglichst einfachen Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen. Die Bildungskonzepte müssen durch den Verband kontinuierlich geprüft und an die technischen und organisatorischen Neuerungen im Fallschirmsport angepasst werden.

13. Datenschutz und Privatsphäre

Das Recht auf Privatheit und der daraus resultierende Schutz der Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Der DFV e.V. achtet darauf, dass alle rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz und die Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden. Die Führungsebene übernimmt die Verantwortung dafür, dass personenbezogene Daten und Informationen sensibel behandelt werden. Für die Verbandsarbeit gelten insbesondere die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Zweckbindung. Der Datenschutzbeauftragte ist die zentrale Anlaufstelle im Verband und es gilt darüber hinaus, die Vorgaben durch den DOSB e.V. zu beachten. (Siehe Anhang)

14. Zukunftssicherung des Sports

Das Handeln des DFV e.V. ist für die Zukunft des Fallschirmsports in Deutschland verantwortlich und soll deshalb immer auch zukunftsorientiert sein. Die Führungsebene verpflichtet sich dazu, sich rechtzeitig über entscheidende Veränderungen selbstständig zu informieren, die sich im Bereich des Sports, des Rechts oder auf gesellschaftlicher Ebene ergeben. Mögliche Konsequenzen müssen rechtzeitig besprochen und eingeplant sowie an die Mitglieder des DFV e.V. kommuniziert werden.

15. Kommunikation

Alle Mitglieder des DFV e.V. haben das Recht über Beschlüsse und Maßnahmen des Verbandes umfassend informiert zu werden. Eine gewissenhafte Informationspolitik ist für demokratische Prinzipien unerlässlich. Die Führungsebene hat die Aufgabe, sich um eine offene Kommunikation und um den Dialog mit den Mitgliedern zu kümmern.

16. Sozialer Umgang und gute Führungsarbeit

Der DFV e.V. steht für die Freude am Sport und ist zutiefst dankbar für das Engagement seiner ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schätzt jedes seiner Mitglieder, die alle dazu beitragen, dass der Verband Bestand hat und dass der Fallschirmsport in Deutschland gefördert werden kann. Ein freundlicher und respektvoller Umgangston ist selbstverständlich. Es soll entschieden gegen Ausgrenzung, Mobbing oder Diskriminierung vorgegangen werden.

Nichts ist wertvoller als der Mensch. Eine gute Führungskraft zu sein, bedeutet, seine Aufgabe und Verantwortung gegenüber den Menschen anzunehmen. Es wird zur eigenen Pflicht, die Freude und das Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller Mitglieder im DFV e.V. zu erhalten und deshalb in erster Linie zu lernen, seinen eigenen, subjektiven Standpunkt aus einer objektiven Perspektive zu betrachten. Es bedeutet, immer wieder aufs Neue bereit zu sein, zu lernen, was mit dem Wort Menschlichkeit gemeint ist.

Susanne Kuhnert, Referentin Good Governance DFV e.V.

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