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Das Ziel der Good Governance im Sport lässt sich kurzgefasst folgendermaßen beschreiben: die Sicherung von einer demokratischen, guten Verbandsführung, welche die Interessen des Sportes mit den Interessen der Allgemeinheit in Einklang bringt und deshalb gleichzeitig die Entwicklung des Sportes nach ethischen Prinzipien ausrichtet und vorantreibt.

Der oder die Good Governance Beauftragte ist dabei eine Art externer Beobachter. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für diese Tätigkeit ist, dass er oder sie ein möglichst neutraler oder objektiver Beobachter ist. Es sollen unter keinen Umständen eigene Interessen vertreten werden, sondern die Regeln der guten Verbandsführung überwacht werden. Je enger die Beziehung zum Verband ist, desto schwieriger wird es, eine neutrale Beraterposition einzunehmen. Der oder die Good Governance Beauftragte hat aus diesem Grund auch keine eigene Entscheidungsbefugnis, sondern spricht immer lediglich Empfehlungen aus und berät somit die Entscheidungsträger, die letztlich in jedem Fall die finalen Entscheidungen selbst treffen und verantworten müssen.

Good Governance bezieht sich auf ein weites Feld an übergeordneten und zunächst abstrakten Prinzipien, die durch eine gute Verbandsarbeit in konkreten Einzelentscheidungen wiederum realisiert werden sollen. Dabei wären beispielsweise die demokratischen Grundwerte wie Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit zu nennen, die im Sport vor allem durch das Prinzip des Fair Plays und somit der (sportlichen) Fairness ihre Umsetzung finden. Auf der Organisationsebene betrifft dies vor allem die Verhinderung von Korruption. Verantwortungsvolle Positionen innerhalb eines Sportverbandes dürfen nicht zur persönlichen Bereicherung einzelner Personen missbraucht werden, sondern müssen dazu dienen, die Interessen des Sportes und aller Sportlerinnen und Sportler nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.

Der oder die Good Governance Beauftragte ist deshalb vielleicht auch am besten mit einer Art von externem Gewissen zu vergleichen, das die Entscheidungsträger daran erinnert, welche (ungewollten) Konsequenzen ihr Verhalten oder ihre Entscheidungen haben könnten. Um möglichst objektiv zu sein, muss dieses „Gewissen“ in seiner Funktion aber gleichzeitig für alle Verbandsmitglieder überprüf- und nachvollziehbar sein. Aus diesem Grund wird „das Gewissen“ zusätzlich in einem Leitlinienkatalog schriftlich festgehalten. Dies ist eine der ersten Aufgaben, die in diesem Sommer von der Good Governance Beauftragten und der Verbandsführung gemeinsam übernommen werden: die Ausarbeitung eines ethischen Kodex, der sich an den Vorgaben des DOSB orientiert und der gleichzeitig den Besonderheiten des Fallschirmsportes gerecht wird. Der Kodex umfasst dabei Handlungsleitlinien und benennt Grundwerte, die zukünftig als Orientierungsmaßstäbe für die Verbandsarbeit und für die Ausübung des Fallschirmsportes in Deutschland dienen sollen. Das ethische Leitbild wird den Verbandsmitgliedern dann im November auf der INSITA-Tagung vorgestellt.

Der oder die Good Governance Beauftragte ist fortan auch die entsprechende Meldestelle für alle Verbandsmitglieder, wenn diese Verstöße gegen ethische Prinzipien oder gegen eine regelgerechte Verbandsarbeit melden wollen. Der oder die Beauftragte hat den Auftrag, diese Meldungen zu untersuchen. Sie oder er erhält hierfür die volle Einsicht in alle entsprechenden Unterlagen und kann einzelne Verbandsmitglieder ebenfalls dazu befragen. Wie bereits erwähnt wurde, ist die Good Governance Beauftragte jedoch nicht befugt, eigene Entscheidungen zu treffen und deshalb leitet sie schlussendlich nur Empfehlungen in den entsprechenden Fällen an die Verbandsführung weiter. Diese und somit auch der Verband müssen letztlich die eigentlichen Urteile fällen.

Diese trockene Aufzählung ließe sich noch problemlos weiterführen, eine vertiefte Präsentation erfolgt jedoch im November. Stattdessen kommt hier noch eine kurze Vorstellung der momentan Beauftragten: Ich heiße Susanne Kuhnert und arbeite hauptberuflich als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Digitale Ethik an der Hochschule der Medien in Stuttgart. Ich beschäftige mich dort in Forschungsprojekten schwerpunktmäßig mit Fragen aus dem Bereich der Technikethik. Das erste Forschungsprojekt, bei dem ich mitgewirkt habe, widmete sich dem Thema automatisiertes Fahren. Gegenwärtig arbeite ich mit in einem Projekt, das dem Bereich der IT-Forensik zugeordnet ist. Ich habe die Aufgabe der Ethik- und Good Governance Beauftragten zunächst kommissarisch bis zum Jahr 2020 übernommen, dann werden Wahlen über die ordentliche Besetzung entscheiden. Ich freue mich sehr über die Möglichkeit, mich bis dahin im Ehrenamt zusätzlich mit Fragen der Sportethik zu beschäftigen. Im nächsten Heft folgt dann auch eine kurze Einführung in das Thema Sportethik.

Susanne Kuhnert

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