Neuerungen im Bereich Ausbildung und Tandem
Ralph Schusser2021-01-13T20:31:19+01:00Die Beauftragten haben auf Vorschlag des AFF-Examiner-Gremiums, des Tandem-Examiner-Gremiums und des Beauftragungsbüros vom 13./14. November 2020 nachstehende Punkte mit Wirkung zum 01.03.2021 beschlossen: Bei Umschreibungen und Anerkennungen von ausländischen und militärischen AFF-Befähigungen und Tandem-Berechtigungen müssen, unabhängig vom Erfahrungsstand, Befähigungsüberprüfungen gem. AFF-AHB bzw. THB durchgeführt werden. Die bisher vorgesehene Harmonisierungsausbildung ist im Gegenzug nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. In der Tandempilotenausbildung dürfen keine Tandemkappen kleiner als 340sqft eingesetzt werden. Die Regelung, dass Tandem-Nachtsprünge gesetzlich verboten sind, wird als Verbandsregel übernommen. Der Satz 1 des § 45a LuftPersV („90-Tage-Regel“) wird wie folgt als Verbandsregel interpretiert/konkretisiert: „Ein Tandempilot darf nur dann mit einem [...]