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Die Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket in Höhe von 130 Mrd. € verabschiedet. Eine der Maßnahmen betrifft die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% und von 7% auf 5% vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Das DFV-Präsidium hat sich, in Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Zweck der Bundesregierung, entschieden, die Reduzierung der Mehrwertsteuer eins zu eins an euch weiterzugeben. Aus diesem Grund haben wir die Gebührenordnung überarbeitet und die Kosten im Beauftragungshaushalt angepasst. Versicherungssteuer und Gebühren aus dem Idealverein sind hiervon nicht betroffen und behalten ihre bisherige Gültigkeit. Wir möchten alle Vereine und Sprungplatzbetreiber an die Ausweisung der abgesenkten Mehrwertsteuer und die Berücksichtigung in der Buchführung ab dem 01.07.2020 erinnern.

Gebührenordnung gültig vom 01.07.2020 – 31.12.2020

Ralph Schusser

Geschäftsführer DFV e.V.

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