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ALS AUSBILDUNGSBETRIEB RUNDUM VERSICHERT

Haftpflichtversicherung für Ausbildungsbetriebe. Zu Saisonbeginn soll ein „all in one package“, also ein umfangreiches Versicherungspaket, das sich an den Bedürfnissen der Ausbildungsbetriebe orientiert, verfügbar sein.
Warum ist das notwendig oder erforderlich? Derzeit wird über den DFV e.V. keine eigene Haftpflichtversicherung für Ausbildungsbetriebe angeboten. Lediglich die Sprunglehrer können sich versichern und bei abgeschlossener Police ist der Ausbildungsbetrieb über die Haftpflichtversicherung der Sprunglehrer mitversichert. Eine Versicherungslücke kann demzufolge bei Einweisern, Absetzern, Funkern oder Lehreranwärtern bestehen, da sie keine eigene Sprunglehrerhaftpflichtversicherung haben und nicht über den Ausbildungsbetrieb versichert sind.
Eine weitere Problematik besteht darin, dass der Gruppentarif für Sprunglehrer nur Vereinen zur Verfügung steht und von gewerblichen Unternehmen nicht in Anspruch genommen werden kann.
Es gibt derzeit auch keine Möglichkeit, eine Betriebshaftpflicht, Sachwerte- und Erträge oder Betriebsschließungsversicherung für Ausbildungsbetriebe über den DFV e.V. abzuschließen.

Vor diesem Hintergrund ist in gemeinsamen Gesprächen mit HDI folgende Idee entstanden:
Es soll ein Gesamtkonzept für Flugschulen (Ausbildungsbetriebe) entwickelt werden, welches nachstehende Bereiche umfasst bzw. umfassen kann

  • Ausbildungsbetrieb an sich
  • Sprunglehrer (namentlich gemeldet)
  • Lehreranwärter (namentlich gemeldet)
  • Hilfspersonal (Einweiser, Funker, Absetzer, Coaches etc. – namentlich gemeldet)
  • Packer (nur Hauptfallschirme für Schüler- und Lehrersysteme – namentlich gemeldet)

Optionale Erweiterungen weiterer Deckungen wie Betriebshaftpflicht, Sachwerte- und Erträge oder Betriebsschließungsversicherung sollen ermöglicht werden.
Geltungsbereich: Innerhalb des Ausbildungsbetriebes, wenn der Ausbildungsbetrieb nach deutschen Ausbildungsrichtlinien mit deutschen Sprunglehrern oder anerkannten ausl. Sprunglehrern schult. Versichert ist also nur Ausbildung in diesem Ausbildungsbetrieb. Bei Wechsel des Betriebes muss sich der Sprunglehrer oder der andere Ausbildungsbetrieb um eine eigene Absicherung kümmern.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR TRAINER

Viele Sprunglehrer sind mit der Sprunglehrerhaftpflichtversicherung vertraut und haben diese abgeschlossen, um sich bei Vorkommnissen im Ausbildungsbetrieb bei der Ausübung der praktischen Schüler-Ausbildung in der Luft abzusichern. So weit, so gut. Aber wie bin ich versichert, wenn ich nicht als Sprunglehrer, sondern als Trainer tätig bin? Das bedarf einiger Erklärung. Ein Sprunglehrer (mit abgeschlossener Police) ist nur versichert, wenn er für die Betreuung von Sprungschülern und Lizenzspringern, bei denen die Lizenz ruht, verantwortlich ist (Ausnahme Lehrgangsleiter von Lehrerlehrgängen, da diese an einen Ausbildungsbetrieb gebunden sind). Einfacher formuliert: alles muss sich in dem Bereich Ausbildung im Rahmen der Beauftragung wiederfinden. Neben der Beauftragungstätigkeit, die vom BMVI eindeutig definiert ist, ist der DFV e.V., aber auch Sportverband (analog zu allen anderen Sportverbänden) und über den NAC (National Airsports Conroller) Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Somit brauchen unsere Sportler, die als Lizenzinhaber gelten, bei professioneller Betreuung im Breiten- oder Spitzensport für Training, Aus- und Weiterbildungen einen vom DOSB zertifizierten Trainer. Das umfasst auch jede Tätigkeit als Instruktor/ Examiner in allen Disziplinen, wie beispielsweise Wingsuit, Speed-Skydiving, Canopy Piloting etc.
Genau für diese Tätigkeit als Trainer soll zu Saisonbeginn 2021 ein neues Angebot über den DFV e.V. in Kooperation mit HDI vorgestellt werden.

Ralph Schusser Geschäftsführer DFV e.V.

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