Schon wieder sind drei Jahre verflogen und die Amtszeit der derzeitigen DFV-Delegierten läuft aus. Damit steht die 11. Neuwahl der DFV-Delegierten an. Wir fordern hiermit dringend alle DFV-Mitglieder auf, sich Gedanken über geeignete Kandidaten/Kandidatinnen zu machen. Zur Unterstützung und Förderung solcher Überlegungen nachfolgend noch einmal kurzgefasst einige Sätze zu den Delegierten, ihren Aufgaben und zur Wahl:
Die Delegierten sind die Vertreter und “Sprachrohre” der Mitglieder. Sie werden von den persönlichen Mitgliedern des DFV in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wahlbezirke entsprechen den 16 Bundesländern. Für alle angefangenen 200 Mitglieder eines Bundeslandes wird ein/e Delegierte/r gewählt (d.h. ab dem 201. Mitglied gibt es bereits zwei Delegierte usw.). Zusätzlich wird zu den Delegierten pro Bundesland die gleiche Anzahl von “Alternativ”-Delegierten gewählt, die im Falle der Verhinderung oder des Ausscheidens der eigentlichen Delegierten diese vertreten bzw. ersetzen sollen. Aus diesem Grund ist immer mindestens die doppelte Anzahl von Kandidaten/Kandidatinnen erforderlich, wie das Bundesland Delegierte hat. Je mehr SpringerInnen sich für eine Kandidatur entschließen, umso mehr wird das Ganze eine richtige Wahl mit alternativen Personen.
Die gewählten Delegierten bilden den “Verbandstag” (oder: den Delegiertentag). Dieser ist das höchste Organ im DFV. Er findet mindestens 1 x jährlich statt und hat die Aufgabe, die Berichte des Präsidiums und der Kassenprüfer entgegenzunehmen, über die Entlastung des Präsidiums zu entscheiden, das Präsidium zu wählen und die Kassenprüfer zu bestimmen. Außerdem entscheidet er über Anträge, beschließt grundsätzliche Angelegenheiten und kann dem Präsidium Arbeitsschwerpunkte zuweisen.
Zusätzlich sind die DFV-Delegierten seit 2011 die Vertreter des DFV beim „Deutschen Fallschirmspringertag (DFT)“. Dort wird von den anwesenden Delegierten die „Bundeskommission Fallschirmsport (BKF)“ neu bestimmt. Die BKF ist die gemeinsame Vertretung aller organisierten FallschirmsportlerInnen im Deutschen Aero Club (DAeC), setzt sich aus dem 5-köpfigen Vorstand und zahlreichen Fachreferenten zusammen und ist die Nachfolgeorganisation der langjährigen ÜFAK (Übergreifende Fachkommission Fallschirmsport).
Die Delegierten sollen zusätzlich neben den Aufgaben beim jährlichen Verbandstag ständig als Bindeglieder und Mittler zwischen dem Präsidium und den Mitgliedern des Verbandes fungieren und auch im organisatorischen Bereich tätig werden (z. B. Unterstützung bei der Durchführung von Landesmeisterschaften und Weiterbildungen).
Die Wahlvorschläge für Delegierte sind von den Mitgliedern schriftlich an die Geschäftsstelle des DFV einzureichen, mit kurzer “Vorstellung” der Person des Kandidaten/der Kandidatin und schriftlicher Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen. Die Wahlvorschläge gelten für das gesamte betreffende Bundesland. Wenn keine Vorschläge für ein Bundesland eingehen, nehmen sich diese FallschirmsportlerInnen die Möglichkeit der aktiven Mitsprache und Mitentscheidung.
Wir fordern alle dringend auf, von der gebotenen Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung des Fallschirmsports im DFV Gebrauch zu machen und zahlreiche Kandidatenvorschläge für die Delegiertenwahl einzureichen. Besonders die Vereinsvorstände sollten dahingehend auf ihre Mitglieder einwirken. Selbstverständlich können sich aber auch interessierte SpringerInnen selbst als Kandidaten vorschlagen. Einzige Bedingung dafür (neben der Volljährigkeit!) ist eine gültige Mitgliedschaft im DFV.
Aus Gründen der Vereinfachung bitte den beiliegenden Vordruck für die Kandidatenvorstellung & Einverständniserklärung verwenden! (Ggf. weitere Kopien ziehen.) Bitte beachten, dass die Delegierten/Alternativdelegierten uneingeschränkt geschäftsfähig und Mitglieder (Einzel- oder Vereinsmitglied) im DFV sein müssen. Der Wiedervorschlag der amtierenden Delegierten ist nach gleichem Verfahren möglich.
Kandidatenformular zum Download: Kandidatenformular