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Das Jahr 2020 hat uns alle vor besondere Herausforderungen gestellt. Eine unserer Maßnahmen bestand darin, Berechtigungen und Befähigungen, die nach dem 15.03.2020 zur Verlängerung anstanden, pauschal bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Das bedeutet jedoch auch, dass diese Lizenzen nun spätestens am 31.12.2020 verlängert werden müssen. Die Kriterien für die Verlängerung (z.B. Attest und Fortbildungsveranstaltung) sind bis dahin zu erfüllen. Alle Ausbildungsbetriebe werden gebeten, Fortbildungsveranstaltungen nach § 96 LuftPersV durchzuführen, da von Seiten des DFV keine zentrale Veranstaltung angeboten wird.

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Ralph Schusser – Geschäftsführer DFV e.V.

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