Zuwendungsempfängerregister
Ralph Schusser2024-01-23T15:17:25+01:00Ab dem 01. Januar 2024 wird das neue Zuwendungsempfängerregister, geführt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), eingeführt. In diesem Register werden alle steuerlich begünstigten Vereine und Organisationen mit ihren wesentlichen Daten gelistet. Auch der Deutsche Fallschirmsportverband e.V. wird zukünftig im Zuwendungsempfängerregister geführt. Dort kann jeder den Status der Gemeinnützigkeit und den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck des DFV, Förderung des Sports nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, einsehen. Auf Grundlage des neuen § 60b Abs. 2 AO i. V. m § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 47 FVG n. F. speichert das Bundeszentralamt für Steuern folgende Daten eines steuerbegünstigten [...]