Den meisten von Euch ist es nicht entgangen: Der DFV hat zum Jahresbeginn die Mitgliedsbeiträge erhöht. Hierzu gab es in den ersten Januar-Wochen einige Rückfragen in der Geschäftsstelle, weshalb wir das Thema an dieser Stelle noch einmal für alle transparent machen möchten. Vorab müssen wir – d.h. Geschäftsstelle und Präsidium – leider eingestehen, die Kommunikation nicht im Sinne unserer eigenen „Good-Governance-Ansprüche“ bewerkstelligt zu haben, wofür wir ausdrücklich um Entschuldigung oder zumindest um Milde bitten. Das hätte so nicht passieren dürfen, denn wir hätten die Vereine und Mitglieder in der zweiten Jahreshälfte 2021 mindestens durch eine Ankündigung im FFX informieren sollen. Gleichwohl sei festgestellt, dass die Beitragserhöhung im Sinne des Vereinsrechts ordnungsgemäß erfolgt ist, da sie den Delegierten gegenüber angekündigt und von diesen unter Einhaltung sämtlicher Formalitäten beschlossen wurde. Aber der Reihe nach …
Die gegenständliche Beitragserhöhung wurde bereits auf dem Verbandstag am 15. November 2020 unter TOP 8.2 auf den Weg gebracht. Im Anschluss an die Diskussion des Sachverhalts (s.u.) bestand Einigkeit, die Beiträge sowohl strukturell als auch der Höhe nach anzupassen, wobei der Schritt nicht gleich 2021, sondern erst ein Jahr später mit entsprechendem kommunikativem Vorlauf umgesetzt werden sollte. Damit verbunden war auch die Hoffnung, dass sich die Corona-Verwerfungen bis dahin würden erledigt haben. Motiv bzw. Anlass für die Beitragsanpassung waren zwei Aspekte:
- DAeC Beitrag:
Bisher wurde der DAeC Beitrag zusätzlich zum DFV Beitrag erhoben. Dies hat historische Gründe, weil die DAeC-Beiträge im Gegensatz zu anderen Beiträgen und Gebühren, die aus den regulären Mitgliedsbeiträgen bestritten werden müssen, bedeutend höher waren. Bis zum Jahr 2006 waren je DFV-Mitglied 12,83 € an den Dachverband abzuführen. Durch bilaterale Verhandlungen und eine Strukturänderung beim DAeC konnten die Zahlungen reduziert werden, zunächst auf 8 € im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliedschaft (2007-2009), anschließend auf 1.500 € Pauschalbeitrag zzgl. 3,28 € je Mitglied. Formal möglich waren diese Beitragssenkungen durch die Differenzierung von Fach- und Sportbeitrag – der direkt an den DAeC geleitete Fachbeitrag konnte gesenkt werden, während die in den Sporthaushalt der BKF fließenden Mittel (die BKF ist ein Organ des DAeC!) sukzessive erhöht wurden. Im Jahr 2019 hat der DFV ca. 100 T€ in den Sporthaushalt eingebracht, was einer Größenordnung von knapp 16 € je Mitglied entspricht.
Gegenüber den Delegierten des DFV wurde dieser Sachverhalt im Rahmen der Haushaltsberichte regelmäßig kommuniziert, Anpassungen in der Beitragsordnung wurden jedoch nicht vorgenommen, weil die freiwerdenden Mittel in all den Jahren satzungskonform und zum Wohle des Sports bzw. der Mitglieder verwendet wurden.
Alternativ möglich gewesen wäre es, die regulären Mitgliedsbeiträge zu erhöhen und den DAeC-Beitrag analog zu den tatsächlichen Fachbeitragszahlungen zu senken, um schlussendlich bei einem stabilen Gesamtbeitrag herauszukommen. Ob dies formal korrekt(er) gewesen wäre, kann an dieser Stelle offenbleiben, da sich Präsidium und Delegierte auf das praktizierte Verfahren verständigt haben. Die praktische Umsetzung wäre jedenfalls aufwändiger und im Zweifel mehrfach nacheinander erforderlich gewesen.
Nachdem die DAeC-Beiträge über mehrere Jahre stabil geblieben waren und auch personelle Veränderungen im DFV-Präsidium stattgefunden haben, wurde auf der Delegiertenversammlung am 15.11.2020 durch das Präsidium eine Abkehr von diesem Prozedere initiiert. Der Gesamtbeitrag sollte strukturell „glattgezogen“ und von 67,83 € (Einzelmitglieder) bzw. 47,83 € (Vereinsmitglieder) auf glatte Beträge angehoben werden. Darin enthalten sein sollte dann der DAeC-Beitrag, der nach rechnerischer Umlage der Pauschale i.H.v. 1.500 € mittlerweile bei ca. 3,55 € je Mitglied lag. - Anpassung an gestiegene Kosten:
Die letzte nominelle Beitragsanpassung liegt 15 Jahre zurück, und in dieser Zeit sind die Preise nach Angaben des statistischen Bundesamts um ca. 20% gestiegen (aktuell verzeichnen wir bekanntermaßen wieder höhere Inflationswerte). Vor dem Hintergrund, dass die Aufgaben des DFV umfangreicher, komplexer und damit kostenintensiver werden und die Kostensteigerungen nur partiell durch Automatisierung, Digitalisierung und prozessuale Effizienzsteigerungen abgefangen werden können, ist eine Erhöhung der Beiträge absehbar notwendig.
Zu dem wachsenden Aufgabenspektrum gehören beispielsweise die zwar nicht neuen, aber gesellschaftlich zunehmend bedeutsamen Themenfelder Compliance (inkl. Datenschutz oder Prävention sexueller Gewalt), Good Governance oder Nachhaltigkeit /ESG. Zudem sind viele klassische Verbandsaufgaben sowohl im Beauftragungs- als auch im Sportverbandssektor umfangreicher geworden bzw. mit zunehmend höheren Budgets auszustatten, allen voran der Sporthaushalt zur Beschickung internationaler Wettbewerbe mit Nationalteams bzw. Kadersportlern (s.o.).
Mithin geht es im Zuge einer Beitragsanpassung nicht darum, den Verband reicher zu machen (in den letzten Jahren wurden keine Vermögenszuwächse erzielt), sondern die Handlungsfähigkeit bei wachsendem Aufgabenspektrum, zunehmendem Aktivitätsgrad und steigender Professionalität aufrecht zu erhalten.
Im DFT-Protokoll vom 15.11.2020 (TOP 8.2) ist dazu festgehalten:
Anpassung der Beitragsordnung in der Verbandsordnung (RS)
Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Verbandsordnung und regelt die Beiträge, die von Vereins- und Einzelmitgliedern an den DFV e.V., sowie die Mehrbeiträge, die an den DAeC abzuführen sind. Die Beitragsordnung kann nur durch den Verbandstag des DFV e.V. geändert werden. Durch die Amtsübernahme der Geschäfte als Schatzmeisterin ist RK [=Rike Kraus, Anm. d. Verf.] aufgefallen, dass es diesbezüglich Unterschiede auf der Einnahmen- und Ausgabenseite gibt. RS [=Ralph Schusser, Anm. d. Verf.] wurde beauftragt den Sachverhalt zu eruieren, der bis in das Jahr 2006 zurückreicht. Damals hat das DFV-Präsidium und die Geschäftsstelle sehr erfolgreich Verhandlungen mit dem DAeC geführt, was in mehreren Stufen in deutlichen Reduzierungen der Abgaben an den DAeC resultierte. Die Mitglieder des DFV e.V. wurden über diesen Prozess ausführlich und transparent informiert. Lediglich die Anpassung der Beitragsordnung ist nicht erfolgt, was auf dem nächsten Verbandstag nachgeholt werden soll. Für die Richtigstellung ist lediglich eine Umschichtung der Beiträge notwendig. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich sinnvoll die finanzielle Situation des DFV e.V. zu betrachten und ggf. über eine Beitragserhöhung nachzudenken, nachdem die letzte Erhöhung 15 Jahre zurückliegt und alleine die Inflation, sprich die Preissteigerung bzw. der Werteverfall über 20% liegt (vgl. Statistisches Bundesamt). Von einer vorschnellen Entscheidung 2020 hat das Präsidium aufgrund der geringen Vorwarnzeit und der aktuellen Corona-Situation abgesehen.
Die Delegierten werden gebeten, die Vereine und Einzelmitglieder darauf einzustellen, dass die Beitragsordnung 2021 mit Wirkung 01.01.2022 geändert werden soll. Das DFV-Präsidium wird gebeten einen konkreten Vorschlag zu erarbeiten und den Delegierten auf dem nächsten Verbandstag zur Entscheidung vorzulegen.
Zum außerordentlichen Verbandstag im Juli 2021 hat das DFV-Präsidium den konkreten Vorschlag vorgelegt, und er wurde vom Delegiertentag einstimmig beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren wir zwar bekanntermaßen intensiv mit Austrittsgedanken aus dem DAeC befasst, eine eindeutige Richtung war jedoch noch keineswegs prognostizierbar.
Im nominellen Vergleich der Beitragsordnungen „vorher/nachher“ stellt sich die Beitragsanpassung wie folgt dar:
Einzelmitglied DFV:
Vorher: 55,00 € + DAeC 12,83 € = 67,83 €
Nachher: 75,00 € (+11% bzw. +7,17 € p.a. / 60 ct je Monat)
Vereinsmitglied DFV
Vorher: 35,00 + DAeC 12,83 = 47,83 €
Nachher: 55,00 € (+15% bzw. +7,17 € p.a. / 60 ct je Monat)
Der DAeC Austritt:
Eigentlich ein gesondertes Thema ist der Austritt aus dem DAeC, der zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Richtig ist, dass der Beitrag an den DAeC für alle DFV Mitglieder weggefallen ist. Jedoch heißt das nicht, dass diese Mittel frei werden. Solange der DFV noch nicht Inhaber der Sporthoheit ist, müssen einige Mitglieder weiterhin im DAeC gemeldet werden, um den Fallschirmsport international vertreten zu können. Das umfasst sowohl die Sportler als auch Trainer und Funktionäre, die aktuell diesen Zugang weiterhin benötigen. Hierfür fallen entsprechende Kosten an.
Mindestens genauso erheblich ist, dass die sporthoheitlichen Aufgaben auf gewohntem Niveau unter der alleinigen Regie des DAeC überhaupt nicht darstellbar sind. So wird der DFV wie bisher und vielleicht sogar darüber hinaus die Arbeit der BKF unterstützen, wofür nicht nur personelle Ressourcen, sondern auch pekuniäre Mittel erforderlich sind.
Sofern der DFV eines hoffentlich nicht mehr allzu fernen Tages die Sporthoheit bekommen hat, fallen die Mitgliedsbeiträge bei DOSB und FAI/ISC an.
Folglich kann es absehbar dazu kommen, dass die Gesamtkosten für die Positionen, die aktuell aus dem DAeC Beitrag beglichen werden müssen, sinken, ersatzlos entfallen werden sie jedoch nicht.
Vergleicht man in Kenntnis der historischen Gegebenheiten (s.o.) die Steigerung der rechnerischen Basisbeiträge vor der Erhöhung mit dem nunmehr gültigen Gesamtbeitrag, gelangt man zu folgenden Werten:
Einzelmitglied DFV:
Vorher: 67,83 € ./. 3,55 € = 64,28 €
Nachher: 75,00 € (+17% bzw. +10,72 € p.a. / 89 ct je Monat)
Vereinsmitglied DFV
Vorher: 47,83 € ./.3,55 € = 44,28 €
Nachher: 55,00 € (+24% bzw. +10,72 € p.a. / 89 ct je Monat)
Gewiss, die Thematik ist nicht ganz so einfach nachvollziehbar, den geneigten Leserinnen und Lesern sollten die Ausführungen und Zahlen aber zumindest hilfreiche Fakten und Hintergrundkenntnisse vermitteln, sodass ein transparenter Eindruck entsteht. Wer (noch) mehr über die Abbildung der Verbandsaktivitäten in Zahlen erfahren möchte, sei herzlich zur alljährlichen Delegiertenversammlung eingeladen. Denn dort werden die Jahresabschlüsse ebenso wie die Haushaltsplanungen zur Genehmigung vorgestellt, und dort werden auch Fragen zu jeder einzelnen Etatposition offen und bereitwillig beantwortet.
Abschließend nochmals die Bitte um Entschuldigung für das Versäumnis, die Beitragserhöhung allen Vereins- und Einzelmitgliedern gegenüber nicht im Vorfeld bekannt gegeben zu haben. Das war ganz eindeutig keine Absicht oder gar Strategie, sondern schlicht ein Versäumnis, mutmaßlich ausgelöst durch die Ereignisse rund um die Auseinandersetzung mit dem DAeC. Sowohl das (ehrenamtlich arbeitende!) Präsidium als auch das (am Anschlag und darüber hinaus arbeitende!) Hauptamt haben das Thema Beitragserhöhung spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2021 aus dem Fokus verloren. Angemessen wäre gewesen und angedacht war ein Beitrag im Freifallexpress und auf anderen Medien.
Wie eingangs bereits festgestellt, ist die Beitragserhöhung trotz mangelhafter Kommunikation formal korrekt und damit wirksam. Die auf dem Delegiertentag im Juli 2021 beschlossene neue Fassung der Beitragsordnung als Bestandteil der Verbandsordnung wurde nach Ablauf der Einspruchsfrist am 05.08.2021 rechtskräftig. Die nunmehr gültige Geschäftsordnung wurde auch auf der Webseite des DFV publiziert (und im Nachgang zum Delegiertentag 2021, auf dem weitere Änderungen wie z.B. die Schnuppermitgliedschaft beschlossen wurden, erneut aktualisiert).
Sollte es einzelne Personen oder Vereine geben, die sich in Folge der Beitragsanhebung in einer finanziellen Ausnahmesituation wiederfinden (Härtefall) oder Ende Oktober ihre Mitgliedschaft zum Jahresende ganz sicher gekündigt hätten, wenn wir es nur rechtzeitig kommuniziert hätten, bitten wir um Kontaktaufnahme, um im gemeinsamen Einvernehmen eine Lösung zu finden. Gerne könnt Ihr Euch zu diesem Zweck auch an Eure Delegierten wenden, seht bitte nur davon ab diese zu beschimpfen oder als Überbringer schlechter Botschaften zu strafen. Auch sie leisten auf hochgradig verantwortungsbewusste und engagierte Weise ihre Arbeit für die Verbandsmitglieder! Die berechtigte Kritik hinsichtlich der kommunikativen Versäumnisse gilt allein dem Präsidium und an dessen Spitze mir.
Dr. Henning Stumpp