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Der Zugang zu Fördermitteln des BMI erfordert eine maßgebliche Änderung der Verbandsstrukturen

Traditionell, d.h. bis ins Jahr 2011 erfolgte die finanzielle Förderung des Fallschirmsports zweigleisig: Zum einen aus Beiträgen der Verbandsmitglieder und zum anderen aus staatlichen Zuschüssen, die wegen der Ressort-Zugehörigkeit des Sports ins Innenministerium auch BMI-Mittel genannt wurden. Nachdem das BMI die Förderung des olympischen und nicht-olympischen Spitzensports in den „Nuller-Jahren“ gründlich renoviert hat, u.a. durch die Fusionierung des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) mit dem Deutschen Sportbund (DSB) zum Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), wurde das öffentliche Förderungsgleis für viele Randsportarten stillgelegt. Gleichzeitig entstand ein stark an der zukünftigen Leistungsentwicklung orientiertes Fördersystem, zunächst für die olympischen Sportarten, im weiteren Verlauf aber auch für Disziplinen des nicht-olympischen Spektrums. Nachdem also Zuwendungen durch das BMI 2011 letztmalig gewährt wurden, hat die Bundeskommission Fallschirmsport (BKF) 2019 erneut Bestrebungen unternommen, um wieder in den Kreis der förderberechtigten Spitzenverbände aufgenommen zu werden. Hierzu wurden zahlreiche Gespräche mit dem DOSB und der darin organisierten Interessengemeinschaft der Nicht-Olympischen Verbände (IG NOV) geführt und innerhalb von DFV sowie der BKF viel Aufwand betrieben, um sämtliche Förderkriterien zu erfüllen.

Weiterhin hat der DAeC auf Antrag des DFV bzw. der BKF in der Hauptversammlung 2019 seinen Vorstand beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zum Erlangen der Förderberechtigung zu ergreifen.

Daraufhin wurde nach intensiver Vorarbeit durch den Fachverband im Oktober 2019 ein sehr umfangreicher Antrag vom DAeC beim DOSB eingereicht. Die erste Hürde konnte im ersten Anlauf erfolgreich genommen werden, indem die sportfachliche Prüfung beim DOSB positiv bescheinigt wurde. Im folgenden Schritt musste die sog. Subsidiaritätsprüfung beim BMI bestanden werden, weil das Bundesministerium als übergeordnete (subsidiäre) Instanz nur dann zum Handeln verpflichtet ist, wenn der Förderungsbedarf vom Fachverband (DFV) bzw. dessen Dachverband (DAeC) nicht selbst erbracht werden kann. Der DFV ist diesbezüglich unkritisch, weil gemessen an den Mitgliedsbeiträgen ein sehr hoher Anteil in die Sportförderung fließt. Mithin wurde insbesondere die finanzielle Situation des Dachverbandes (DAeC) der letzten 3 Jahre überprüft, und hier wurde das Ziel leider nicht erreicht. Im Klärungsgespräch mit dem BMI im August 2020 in Berlin wurde die Entscheidung verdeutlicht. Grundlagen waren das Missverhältnis der Einnahmen im Gesamthaushalt im Vergleich zu den Ausgaben für den Spitzensport sowie die zu hohen Rücklagen in einigen Bundeskommissionen, die im Rahmen der konsolidierten Haushalte berücksichtigt wurden.

Aufbauend auf diesen Erkenntnissen bzgl. der gegebenen und mutmaßlich unveränderlichen Strukturen im DAeC wurde nach neuen Handlungsoptionen gesucht, um die Förderberechtigung dennoch erreichen zu können. Der DFV hat sich daher nach intensiver Beratung im Dezember 2020 dazu entschlossen, die Mitgliedschaft im DAeC mit Wirkung zum 31.12.2021 zu beenden. Dadurch wurde eine weitere Handlungsoption eröffnet, falls es nämlich dem DFV gelingen würde, in enger Zusammenarbeit mit dem DAeC nationaler Spitzenverband für den Fallschirmsport zu werden sowie die Mitgliedschaft im DOSB und der FAI zu erzielen.

Der DAeC-Vorstand hat diesen Schritt sehr professionell aufgenommen und das DFV-Präsidium zu Gesprächen eingeladen. Seit April 2021 finden deswegen sehr konstruktive Gespräche zwischen dem DAeC-Vorstand und dem DFV-Präsidium bzw. dem BKF-Vorstand statt, in welchen das Wohl der Sportlerinnen und Sportler respektive des Fallschirmsports in Deutschland mit der Aussicht auf eine erheblich umfangreichere Förderung ganz klar im Vordergrund stehen. Gleichwohl wollen natürlich die Interessen der Verbände gewahrt sein, weshalb der Dachverband in der angedachten Lösung nicht geschwächt, sondern im Gegenteil sogar gestärkt werden soll. Bezüglich der Subsidiaritätsfrage steht den Gremien Michael John, Mitglied der Sprechergruppe der IG NOV, beratend zur Seite.

Da und wenn eine Aufnahme des DFV in den DOSB angestrebt wird, ist eine föderale Struktur über Landesverbände sowie die Mitgliedschaft in mindestens acht Landessportbünden (LSB) erforderlich. Die Delegierten des DFV haben sich daher parallel zu den Gesprächen an der Verbandsspitze mit viel Leidenschaft dieser Aufgabe angenommen und herausgearbeitet, welche Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft in den verschiedenen LSBs erforderlich sind und welche Vorteile daraus für einzelne Vereine abgeleitet werden können. Die Vereine des DFV werden durch die Delegierten über diese Sachverhalte informiert.

Vorsorglich wurde bereits für den 20.07.2021 eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, in der die Satzungsänderung des DFV – Schwerpunkt ist die Möglichkeit der Aufnahme von Landesverbänden in den DFV – verabschiedet werden soll.

Aktuell gehen wir von einem erfolgreichen Abschluss der Gespräche mit dem DAeC aus, welcher nicht nur den Zugang zu den BMI-Mitteln, sondern im Idealfall auch den Verbleib im Dachverband ermöglicht. Der damit verbundene strukturelle Umbau wäre nicht nur für den Fallschirmsport die größte Veränderung seit Bestehen des DFV 1992, sondern könnte auch für den DAeC das lang ersehnte Ende einer Abwärtsentwicklung bedeuten, indem Fachverbände nicht zum Austritt verleitet, sondern zum Verbleib bzw. zur gemeinsamen Arbeit im Sinne des Sports animiert werden.

Für das bereits Erreichte und das dafür erfoderliche Engagement bedanken wir uns mit Nachdruck beim DAeC-Vorstand, bei Michael John sowie bei unseren Delegierten und freuen uns auf weitere Aktivitäten mit hohem Wirkungsgrad, auf dass wir schon bald die Zielgerade erreichen und zum Wohle unseres Sports gemeinsam die Ziellinie überqueren.

In gewohnter Manier werden wir euch über die weitere Entwicklung informieren. 

Dr. Henning Stumpp Präsident DFV,
Gerhard Wagner Vizepräsident DFV,
Stefan Klett Präsident DAeC,
Gunter Schmidt Vizepräsident DAeC

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