Änderung bei der Deckungssumme der Halter-Haftpflichtversicherung
Ralph Schusser2024-11-22T16:21:32+01:00Mit Erschrecken haben in diesem Frühjahr viele Mitglieder den Absturz des Absetzluftfahrzeugs in Grenchen, in der Schweiz mitbekommen, bei dem tragischerweise auch der Pilot zu Tode gekommen war. Viele Sprungplatzbetreiber und Fallschirmspringer stellten sich daraufhin die Frage, ob die Deckungssumme von 1,5 Mio. € für den Fall der Fälle ausreichend sei. Als Ergebnis haben einige Sprungplatzbetreiber entschieden, dass nur noch Fallschirmspringer am Sprungbetrieb teilnehmen dürfen, wenn sie über eine Halter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € verfügen. Zahlreiche Halter-Haftpflichtversicherungen wurden daraufhin von 1,5 Mio. € auf 3 Mio. € aufgestockt. Im DFV-Präsidium und bei den Delegierten des DFV [...]