Ohne Versicherungswisch kein Sprung?

2024-04-02T11:53:30+02:00

Wir alle haben im Fach Luftrecht gelernt, dass das Fallschirmsystem ein Luftfahrzeug aus der Klasse der Luftsportgeräte ist und eine gültige Halterhaftpflichtversicherung bei der Inbetriebnahme vorhanden sein muss. Einige Sprungbetriebe verzichten mittlerweile beim Check-In auf eine diesbezügliche Kontrolle. Dies vor dem Hintergrund, dass man für diese Kontrolltätigkeit dann wieder verantwortlich gemacht werden könnte. Beispiel: Am ersten Sprungtag der neuen Saison wird vom Ausbildungsleiter die unterschriebene Lizenz, der gültige Reservepackintervall des zum Einsatz kommenden Gerätes und auch der vorhandene Versicherungsschutz überprüft. Vorgelegt und dabei übersehen wurde aber die Versicherungsbestätigung des abgelaufenen Jahres. Es kommt zum Unfall. „Hättest Du meine Unterlagen [...]