Nach der Darstellung der Veränderungen und Chancen durch die Mitgliedschaft des DFV im DOSB wird im Folgenden ein Überblick über die Tätigkeiten des DFV im Bereich der Beauftragung gegeben.
Die Aufgaben ergeben sich aus dem Luftverkehrsgesetz, der Beauftragungsverordnung von Luftsportverbänden sowie dem Einwilligungsvertrag zwischen dem BMV und dem DFV.
Zu den zentralen Aufgaben zählen (vereinfacht dargestellt) insbesondere die Administration von:
- Fallschirmsprunglizenzen sowie die Anerkennung ausländischer Fallschirmsprunglizenzen
- Ausbildungserlaubnissen sowie die Anerkennung ausländischer Ausbildungserlaubnisse
- Außenlandegenehmigungen außerhalb genehmigter Flugplätze
- der Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten an DFV-Außenlandegeländen – (Der DFV ist die Aufsichtsbehörde)
Diese Aufgaben werden seit der Gründung des DFV im Jahr 1992 in der Geschäftsstelle mit über die Jahre variierendem, aber konstant hohem Personalaufwand wahrgenommen.
Konkrete Zahlen sind im jährlichen Bericht auf dem DFV-Symposium einsehbar. In den letzten zehn Jahren wurden durchschnittlich rund 1.000 Lizenzen pro Jahr bearbeitet.
Wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Geschäftsstelle ist dabei:
- Bearbeitung der eingegangenen Anträge, einschließlich des Nachforderns, erneuten Kontrollierens und Bearbeitens von unvollständig oder unleserlich eingegangenen Anträgen
- Bestallung von Personal (Prüfungsräten, Geländegutachter, Sachverständige, Luftaufsicht, Auditoren etc.)
- Anerkennungen von Lehrgängen und Weiterbildungen
- Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen, Handbüchern und Formularen auf der Webseite in deutscher und englischer Sprache
- Klärung von Fragen sowie die Beratung in allen Beauftragungsangelegenheiten
- Erstellen von Auskunftsersuchen (z.B. im Rahmen der Amtshilfe)
- Erarbeiten von Stellungnahmen (z.B. bei Baumaßnahmen an Flugplätzen)
- Führen eines eigenständigen Beauftragungshaushalts
- Abstimmung mit den anderen Beauftragten insb. die enge Koordination mit dem Luftsportgerätebüro (LSGB) des DAeC
Beauftragung hat feste Regeln
Die Beauftragung ist als hoheitliche Aufgabe an klare rechtliche Vorgaben gebunden. In diesem Zusammenhang agiert der DFV nicht als Sportverband, sondern als Teil der staatlichen Verwaltung, einer Behörde.
Der DFV ist gemäß § 31c Satz 1 und 2 LuftVG eine „juristische Person des privaten Rechts“, die vom BMV mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte beauftragt wurde. Soweit dem DFV im Rahmen dieser Beleihung staatliche Aufgaben übertragen wurden, ist er der mittelbaren Staatsverwaltung des Bundes zuzuordnen (§ 1 Abs. 4 VwVfG).
Auf Grundlage des Einwilligungsvertrags ist der DFV verpflichtet, diese Aufgaben unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere § 31d Abs. 3 LuftVG sowie der dazugehörigen Verordnungen, umzusetzen. Gesetzliche Vorgaben können nicht durch Beschlüsse eines Sportverbands verändert werden.
Darüber hinaus sind organisatorische Anforderungen zu erfüllen, unter anderem:
- ein Qualitätsmanagementhandbuch
- ein Verfahren zur Korruptionsprävention inklusive Gefährdungs- und Risikoanalyse gemäß den Vorgaben der Bundesregierung
Diese Regelungen gelten für alle, die im Rahmen der Beauftragung tätig sind. Von der Geschäftsstelle über das DFV-Präsidium bis hin zu Prüfungsräten sowie Tandem- und AFF-Examinern.
Der DFV unterliegt zudem der Fach- und Rechtsaufsicht des LBA. Dazu gehören:
- ein jährlicher Geschäftsbericht
- ein jährliches Audit durch das LBA
- halbjährliche Abstimmungsgespräche zwischen den beauftragten Verbänden, dem LBA und dem BMV
Weitere Tätigkeiten im Bereich der Beauftragung
Mitarbeit im Luftverkehrssicherheitsprogramm des BMV
Der DFV ist verpflichtet, ein Sicherheitsmanagement zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dazu gehören unter anderem:
- Einrichtung und Betrieb eines Meldeportals für Unfälle & Vorkommnisse FIDA (Flight Sport Incident Database)
- Auswertung von Unfällen & Vorkommnissen
- Veröffentlichung von anonymisierten Unfällen und Vorkommnissen
- Zusammenarbeit mit dem Technical & Safety Committee der International Skydiving Commission der FAI und darüber mit den Sicherheitsverantwortlichen (Safety
- Officers) in über 40 Ländern
- Zusammenarbeit mit der Bundesstelle für Flugunfall-Untersuchungen (BFU) mit Sitz in Braunschweig
- DFV-Symposium für Information & Weiterbildung auf verschiedenen Ebenen
- Aus- und Weiterbildung von Sachverständigen für Sprungunfall-Untersuchungen
- die Erstellung von Sicherheitsberichten für das BMV
Darüber hinaus wirkt der DFV im staatlichen Luftverkehrssicherheitsprogramm des BMV mit. Dies erfolgt unter anderem durch Beteiligung an verschiedenen Arbeitsformaten:
- Treffen der behördlichen Ansprechpartner (Focal Points)
- Sektorenarbeitsgruppe Allgemeine Luftfahrt/Luftsport
- Workshop Ressourcenplanung
- Workshop Risikomanagement
Neben der Teilnahme bringt sich der DFV auch inhaltlich ein, beispielsweise bei der Weiterentwicklung der Rahmenhandbücher der Luftfahrtverwaltung. In diesem Zusammenhang wurden auch die deutschen Grundsätze & Leitlinien der Luftverkehrssicherheit mitgezeichnet.
Ein zentraler Aspekt ist dabei, Verwaltungsprozesse möglichst schlank zu halten. Ziel ist es, zusätzliche Meldepflichten für Fallschirmspringer, etwa über ECCAIRS 2 (European Coordination Center for Accident and Incident Reporting Systems) gemäß VO (EU) Nr. 376/2014, zu vermeiden und gleichzeitig die Bearbeitung von Unfällen und Vorkommnissen weiterhin eigenständig innerhalb des Systems des DFV sicherzustellen.
Mitarbeit bei Gesetzentwürfen
Der DFV wird als beauftragter Verband regelmäßig bei Gesetzentwürfen beteiligt. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung und Pflege der entsprechenden Angaben im Lobbyregister der Bundesregierung.
Im Zuge der Überführung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in die Besondere Gebührenverordnung der Luftfahrtverwaltung (BGebV) wurden gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt (DESTATIS) die Gebührentatbestände erhoben. Auf dieser Grundlage werden Vorschläge zur Gebührenstruktur entwickelt und anschließend durch die Bundesregierung beschlossen. Die Umsetzung ist für Ende des Jahres vorgesehen.
Darüber hinaus befindet sich das 17. Änderungsgesetz zum Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie weitere luftrechtliche Verordnungen in der Bearbeitung. Eine Beteiligung der beauftragten Verbände ist vorgesehen.
Bürokratieabbau und Deregulierung
Am 13. November 2025 wurden Vereinsvorstände und Sprungplatzbetreiber über Möglichkeiten zum Bürokratieabbau informiert. Grundlage hierfür ist der aktuelle Koalitionsvertrag.
Ziel ist es, bestehende luftrechtliche Regelungen auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Auf Basis von Rückmeldungen aus der Praxis sowie eigener Ausarbeitung wurden unter anderem folgende Vorschläge beim BMV eingebracht:
- Einführung eines digitalen Luftfahrerscheins (§ 2 Abs. 1 Ziffer 2 LuftPersV)
- Einführung einer digitalen Luftfahrerakte inkl. digitaler Prüfung
- Anpassungen bei Außenlandeerlaubnissen – Erleichterungen in Bezug auf Beteiligung Untere Naturschutzbehörden und Ordnungsämter (§ 25 LuftVG)
- Ersetzung von Zustimmungspflichten durch Anzeigepflichten im Nahbereich von Flugplätzen (5 km)
- Anpassung der 90-Tage-Regelung – Wegfall der 10 Sprünge Regelung (§ 45a LuftPersV)
- Einführung einer temporären Erlaubnis für Alleinflüge für 30 Tage nach bestandener Prüfung (§ 22 Abs. 2 LuftPersV)
- Verlängerung von Gültigkeitszeiträumen bei Berechtigungen auf 4 Jahre (§ 96 LuftPersV)
- Einführung eines digitalen Sprungbuchs (§ 120 LuftPersV)
- Erweiterung der Prüferkompetenzen – Prüfer bestimmt Ort und Zeit der Prüfung (§ 128 LuftPersV)
- Digitalisierung der Prüfungsdokumentation – Wegfall von Aufbewahrungspflichten (§128 LuftPersV)
- Befreiung vom Außenlandeerlaubniszwang, sofern der Ort der Landung nicht vorausbestimmbar ist (§ 18 Abs. 3 LuftVO)
- Vereinfachte Akkreditierung von Musterprüfstellen (§ 11 Abs. 1 LuftGerPV)
Weitere Vorschläge können über den DFV eingereicht werden. Damit diese bearbeitet werden können, wird der rechtliche Bezug (z.B. § 128 LuftPersV), eine stichhaltige Begründung und die Beschreibung der Verbesserung (Was soll damit konkret erreicht werden?) benötigt. Vorschläge bitte an ralph.schusser@dfv.aero schicken.
Auch auf europäischer Ebene wurden im Rahmen einer EASA-Umfrage Vorschläge eingebracht, insbesondere in den Bereichen „Aircrew“ und „Air Operations“. Dazu gehören:
- Einfachere & schnellere Bearbeitung von Medicals für Piloten
- Einsatz von PPL-Piloten in SPO-Flugbetrieben
- Verlängerung der täglichen Flugdienstzeit für Piloten im SPO/NCO Flugbetrieb
Flugbetrieb SPO/NCO
Im April wurden Vereine und Sprungplätze über eine EASA-Umfrage zum NCO-Absetzflugbetrieb informiert. Ziel der EASA ist es, im Rahmen des European Plan for Aviation Safety geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu identifizieren.
In Deutschland wären rund 50 Sprungplätze von möglichen Neuregelungen betroffen.
Zur Diskussion standen drei Interventionsstrategien:
- Einführung von Safety Promotion Tasks (SPT)
- SPT kombiniert mit einem leichten Management-System für NCO Operations
- Einstufung aller Fallschirmsprungoperationen als „High risk SPO“
Die dritte Variante hätte erhebliche Auswirkungen auf den Flugbetrieb in Deutschland gehabt. In den weiteren Abstimmungen zeichnete sich eine Tendenz zur zweiten Variante ab.
Im Austausch mit europäischen Partnern sowie mit Unterstützung des ISC-Bureaus und der zuständigen Committees konnte erreicht werden, dass zunächst die erste Variante („Safety Promotion Tasks“) weiterverfolgt wird.
Sollten die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit jedoch nicht greifen und sich die Unfallzahlen im Absetzflugbetrieb nicht rückläufig entwickeln ist damit zu rechnen, dass die EASA weitere Maßnahmen implementieren wird.
Zusammenfassung
Die Beauftragung ist das zentrale Fundament der Tätigkeit des DFV und geht weit über administrative Aufgaben hinaus. Sie verleiht dem Verband eine besondere Rolle: Der DFV handelt in diesem Bereich nicht als Sportverband, sondern als Teil der staatlichen Verwaltung mit hoheitlichen Aufgaben.
Auf Grundlage gesetzlicher Regelungen übernimmt der DFV wesentliche Funktionen für den Fallschirmsport in Deutschland. Dazu gehören insbesondere die Lizenzierung, die Anerkennung von Qualifikationen, die Genehmigung von Außenlandungen sowie die Aufsicht über den Flugbetrieb. Mit jährlich rund 1.000 bearbeiteten Lizenzen und einem konstant hohen Personalaufwand ist die Beauftragung zugleich ein zentraler operativer Schwerpunkt der Geschäftsstelle.
Ihre Bedeutung geht jedoch deutlich darüber hinaus: Die Beauftragung sichert ein einheitliches Qualifikations- und Sicherheitsniveau im deutschen Fallschirmsport und gewährleistet die rechtskonforme Umsetzung staatlicher Vorgaben. Gleichzeitig verpflichtet sie den DFV zur Einhaltung strenger gesetzlicher, organisatorischer und aufsichtsrechtlicher Anforderungen, einschließlich Qualitätsmanagement, Korruptionsprävention sowie regelmäßiger Audits durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist das umfassende Sicherheitsmanagement. Durch die systematische Erfassung und Auswertung von Vorfällen, internationale Zusammenarbeit und kontinuierliche Weiterbildung trägt der DFV national wie international aktiv zur Verbesserung der Flugsicherheit bei.
Darüber hinaus bringt sich der DFV im Rahmen der Beauftragung in Gesetzgebungsverfahren sowie in nationale und europäische Luftfahrtsicherheitsprogramme ein. Damit gestaltet er aktiv die regulatorischen Rahmenbedingungen des Fallschirmsports mit und vertritt die Interessen der Praxis gegenüber Behörden und Institutionen.
Ein zentraler Zukunftsschwerpunkt ist die Digitalisierung. Sie bietet die Chance, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig die Qualität und Nachvollziehbarkeit hoheitlicher Aufgaben weiter zu verbessern.
Insgesamt ist die Beauftragung nicht nur ein Aufgabenbereich, sondern der entscheidende Hebel für die Handlungsfähigkeit, Anerkennung und sicherheitsrelevante Steuerung des DFV im deutschen und europäischen Luftfahrtsystem.
Ralph Schusser