Mit Erschrecken haben in diesem Frühjahr viele Mitglieder den Absturz des Absetzluftfahrzeugs in Grenchen, in der Schweiz mitbekommen, bei dem tragischerweise auch der Pilot zu Tode gekommen war. Viele Sprungplatzbetreiber und Fallschirmspringer stellten sich daraufhin die Frage, ob die Deckungssumme von 1,5 Mio. € für den Fall der Fälle ausreichend sei. Als Ergebnis haben einige Sprungplatzbetreiber entschieden, dass nur noch Fallschirmspringer am Sprungbetrieb teilnehmen dürfen, wenn sie über eine Halter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € verfügen. Zahlreiche Halter-Haftpflichtversicherungen wurden daraufhin von 1,5 Mio. € auf 3 Mio. € aufgestockt. Im DFV-Präsidium und bei den Delegierten des DFV wurde ebenfalls intensiv diskutiert, inwiefern es verantwortlich erscheint, nur noch die Halter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro anzubieten und sich endgültig von der 1,5 Mio. € Variante zum Schutz der Fallschirmspringer zu verabschieden.
Es ist davon auszugehen, dass auf dem Verbandstag des DFV im November 2024 dem Antrag der Delegierten stattgegeben wird, die Halter-Haftpflichtversicherung des DFV nur noch mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € anzubieten. Weiterhin wird für die Teilnahme an nationalen Spitzenwettbewerben (Deutsche Meisterschaften) eine Deckungssumme von 3 Mio. € vom DFV vorgeschrieben werden.
Unabhängig von dieser Entscheidung steht es selbstverständlich den Sprungplatzbetreibern frei, eine geringere Deckungssumme an ihren Plätzen zu akzeptieren, solange die gesetzlichen Vorgaben (gem. § 37 LuftVG 750.000 RE) erfüllt werden.
Mit der Erhöhung der Deckungssumme erfüllt einerseits der DFV seine Sorgfaltspflichten gegenüber seinen Mitgliedern und reduziert andererseits die Gefahr einer Unterversicherung. Es kann jedoch dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass der entstandene Schaden höher ausfällt als die Deckungssumme der Versicherung. In diesem Fall wird der entstande Schaden nur bis zur Höhe der abgeschlossenen Deckungssumme durch den Versicherer reguliert. Der ggf. noch vorhandene Restschaden ist durch den Unfallverursacher aus seinem Privatvermögen zu begleichen. Für eine höhere Absicherung konnte der DFV im Jahresgespräch mit HDI Global SE eine weitere Deckungssumme über 5 Mio. € für die Halter-Haftpflichtversicherung verhandeln.
Nachstehende Deckungssummen gelten für folgende Prämien ab dem 01.01.2025:
(die Deckungssummen 1,5 Mio. € sind nur zum Vergleich der Prämien aufgeführt, werden 2025 aber nicht mehr angeboten)
Bezeichnung | je | Deckungssumme in EUR | Prämie in EUR |
---|---|---|---|
Halter- Haftpflichtversicherung |
Mitglied (natürliche Person) | 1,5 Mio. | 65,00 (55,25)* |
3,0 Mio. | 73,00 (62,05)* | ||
5,0 Mio. | 83,00 (70,55) | ||
Mitgliedsverein, Sprungschule, Händler | 1,5 Mio. | 180,00 | |
3,0 Mio. | 215,00 | ||
5,0 Mio. | 255,00 | ||
Kurzzeitmitglieder für ausländische Springer (max. 3 Monate – nur 1x pro Jahr möglich) | 1,5 Mio. | 20,00 | |
3,0 Mio. | 35,00 | ||
5,0 Mio. | 42,00 |
* Der Betrag in Klammern entspricht dem ermäßigten Versicherungsbeitrag (15%) bei erfolgreicher Teilnahme an einem vom DFV anerkannten Kappenflugseminar.
Alle laufenden Verträge mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. € werden automatisch zum 01.01.2025 auf eine Deckungssumme von 3,0 Mio. € erhöht. Da diese Erhöhung mit einer Erhöhung der Prämie einhergeht, verlängern wir die Kündigungsfrist in diesem Jahr bis zum 30. November 2024. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich der Verbandstag gegen eine Erhöhung ausspricht, laufen alle Verträge unverändert weiter.
Ralph Schusser