Herausgegeben: 25. Febr. 2019
Bezug: Mitteilung von DFV und VuPL
Betroffene: Benutzung vereinsinterner Stempel und Plombeneinsätze
Maßnahme: Benutzung der vereinsinternen Stempel und Plombeneinsätze für das technische Personal (Warte & Techniker)
Grund: Die Verbände benutzen zur Dokumentation der Arbeiten des technischen Personals eigene Stempel und Plombeneinsätze. Diese dienen der Wiedererkennbar und sin der eindeutige Nachweis, dass die jeweilige Arbeit durch das technische Personal der Verbände durchgeführt wurde.
Stempel und Plombeneinsätze in eigener Kreation oder Machart sind als Nachweis für Arbeiten, die im Namen der Verbände durchgeführt wurden, nicht zulässig.
Dazu sind die von den Verbänden zur Verfügung gestellten Stempel und Plombeneinsätze zu nutzen. Stempel und Plombeneinsätze, die anders gestaltet sind, führen außerdem zu Unsicherheiten beim kontrollierenden Personal.
Die vollständige Technische Mitteilung findet ihr online unter:
https://www.dfv.aero/downloads/Technische_Mitteilung_Stempel_und_Plombenzangeneins%C3%A4tze_2019.pdf
Referat Technik DFV
Ralf Homuth – Geschäftsstellenleiter VuPL