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Um von Anfang bis Ende einen sicheren Fallschirmsprung zu garantieren, müssen verschiedene Parameter erfüllt werden. Neben den körperlichen und geistigen Eingangsvoraussetzungen, dem Einhalten der Luftverkehrsvorschriften und einem lufttüchtigen Fallschirmsystem muss auch die Papierlage stimmen, sprich: gültige Lizenz und Haftpflichtversicherung (gegen Drittschäden) sowie gültige Papiere von den Fallschirmkomponenten.

Ist das alles gewährleistet, springen wir im sicheren Rahmen und genießen den vollen Versicherungsschutz von unsererHaftpflichtversicherung sowie ggf. durch zusätzlich abgeschlossene Unfall- und Krankenversicherungen. Im besten Falle brauchen wir diese Versicherungen hoffentlich nie. Es muss auch nicht immer ein Unfall sein, der uns ins Straucheln bringt – ein abgetrennter Fallschirm, der auf einer Autobahn oder einem Dach landet, kann für massiven Schaden sorgen! Dann stellt sich schnell die Frage: „Wer übernimmt die Kosten dafür?“ Spätestens im Schadensfall wird die Versicherung verständlicherweise ganz genau nachsehen, um berechtigte von unberechtigten Forderungen zu trennen.

Als Fallschirmwart und Techniker haben wir gravierenden Einfluss auf die Lufttüchtigkeit des Fallschirmsystems und die ordnungsgemäße Dokumentation in den Papieren. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist aber nicht wie oft angenommen das technische Personal verantwortlich, sprich Wart oder Techniker, sondern ausschließlich der Halter des Systems, also ihr Springer!

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, denn der Gesetzgeber hat bestimmt, dass jeder Halter selbst verantwortlich für den Zustand seines Fallschirmsystems ist. Wer als Halter an seinem System Arbeiten durchführen lässt, sollte also darauf achten, dass der Ausführende es kann, es darf und eine Haftpflichtversicherung für diese Arbeiten hat.

Da dieses Thema doch sehr komplex ist und nachvollziehbar nicht von jedem Springer als Grundwissen verlangt werden kann, haben der Prüferverband, DAeC und DFV eine Technische Mitteilung über aktuell gültige Verfahrensweisen erstellt. Sie trägt den Namen 2017-04 TM Verfahrensweise – Technische Anweisung und kann auf der Webseite von DFV und Prüferverband unter der Rubrik „Sicherheitsmitteilungen“ abgerufen werden.

In dieser technischen Anweisung sind klar verständliche Begriffsbestimmungen erläutert sowie Anweisungen und Dokumentation für Stück- und Nachprüfung, Erstkomplettierungen, Prüfung von Rettungsgeräten/Notfallschirmen, Reservepacken, Reparaturen und Nähberechtigung nach deutschem Recht. Es werden auch ganz klar die Kompetenzen von Fallschirmwart und Fallschirmtechniker beschrieben sowie deren Grenzen.

Durchlesen lohnt sich auf jeden Fall, es sind nur fünf Seiten. Für Techniker und Warte eine Arbeitsgrundlage! Für die Springer unter euch, die einen Fallschirm besitzen, eine äußerst wichtige Informationsquelle.

Hier ein, zwei Beispiele aus der Praxis, wie durch eine falsche Dokumentation oder ausführende Kompetenz der Versicherungsschutz eures Systems stark ins Wanken gerät.

Ein Fallschirmwart wechselt euren kompletten Leinensatz unddokumentiert das in den Papieren mit seinem Stempel.

—> Ein Fallschirmwart ist nur berechtigt, einzelne Leinen zu wechseln und dieses auch nur, wenn er eine zusätzliche Nähberechtigung hat, nicht aber einen kompletten Leinensatz, das darf nur ein Fallschirmtechniker! Die ausgeführte Arbeit und die Dokumentation sind somit nicht vorschriftsmäßig. Sollte ein Schaden entstehen, der auf den Leinenwechsel zurückzuführen ist, haftet der Halter, nicht die Versicherung.

Theoretisch dürfte mit der Genehmigung des jeweiligen Herstellers auch eure Mama einen Leinensatz wechseln, aber sie wird keine Versicherung dafür haben und ob eure Halterhaftpflicht dann noch im Schadensfall greift, das wird im schlimmsten Fall der Richter entscheiden.

Gurtzeug oder Reserve haben keine „Stückprüfung“ in den Papieren dokumentiert.

—> Eine Stückprüfung ist Voraussetzung für die Ausstellung von gültigen Papieren eines Luftsportgeräts in Deutschland. Sie ist gleichzusetzen mit einer „Endkontrolle“. Das Vorhandensein dieser darf nur ein Fallschirmtechniker im Auftrag des Herstellers bestätigen. Diese Bestätigung beinhaltet z.B. auch, dass die zollrechtlichen Bestimmungen beim Import eingehalten wurden. Wer sein Gurtzeug also am Zoll vorbei schmuggelt, bekommt regulär keine gültigen Papiere für sein Luftsportgerät.

Wenn euch jemand einen neuen Schirm oder Gurtzeug verkauft und im Feld für die Stückprüfung „Folgekarte“ oder „Ersatzkarte“ steht, dann stimmt auch etwas nicht!

Checkt bitte eure Fallschirmpapiere und legt Wert darauf, dass diese zukünftig auch ordentlich mit gepflegt werden. Sprecht das technische Personal bitte auf dieses Thema an und erkundigt euch, ob sie die auszuführenden Arbeiten nicht nur können, sondern auch dürfen!

Sepp Bunk, Raphael Schlegel

Stiven Gade (Prüferverband)

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