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Information der Deutschen Flugsicherung (DFS)
Die Deutsche Flugsicherung veröffentlichte kürzlich die „VFR Pilot Info 3/2023“, in der es um die „3 Minuten Regel“ beim Absetzen von Fallschirmspringern geht (siehe unten).

Diese Veröffentlichung bezieht sich auf die

NFL (Nachrichten für Luftfahrer) 1-2067-20 vom 08.Okt. 2020,

„Allgemeinverfügung für die Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung von Fallschirmabsprüngen und zum Abwerfen von Gegenständen an Fallschirmen im kontrollierten Luftraum“

In dieser wird explizit auf die Meldeverpflichtung des Absetzpiloten nach Punkt 4.5 hingewiesen.

4.5: Sofern nicht anders festgelegt, werden für einen Zeitraum von Erteilung der Absetzfreigabe bis drei Minuten nach Beendigung des Absetzvorgangs für kontrollierten Luftverkehr Sicherheitsabstände zur Sprungzone eingehalten; anderem bekannten Luftverkehr werden, so weit möglich, individuelle Navigationswarnungen erteilt. Im Falle einer erkennbar längeren Dauer des Sprungvorhabens im kontrollierten Luftraum hat der Luftfahrzeugführer den zuständigen Lotsen hierüber zu informieren.

Des Weiteren war in dieser Piloten-Info eine kurze Umfrage mit angeheftet (mittlerweile abgeschaltet), die ich nach einem Webmeeting nach Rücksprache mit einigen Beteiligten dementsprechend beantwortet habe.
Einige Korrekturen zu den Recherchen der DFS bzgl. Auslöse- und Öffnungshöhen waren nötig sowie der Hinweis, dass nicht die Zeitspanne bis zur Landung des Springers von Bedeutung ist, sondern die Zeit bis zum Erreichen des unkontrollierten Luftraumes die Berechnungsgrundlage sein muss.

Hintergrund:

Um einen sicheren Ablauf im Sprungbetrieb und im Flugverkehr gewährleisten zu können, ist es für den Fluglotsen absolut wichtig, die ungefähre Verweildauer der Fallschirmspringer im kontrollierten Luftraum zu wissen.
Dies betrifft in erster Linie die Lufträume „C“ und „E“. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine temporäre oder eine fest eingerichtete, in der AIP veröffentlichte Sprungzone handelt.

Natürlich muss jeder Absetzpilot und auch alle anderen Verantwortlichen wissen, wie hoch die Obergrenze des Luftraumes „E“ in der Sprungzone ist. Auch die Springer selber sollten über dieses Wissen verfügen, da der Fallschirm grundsätzlich erst im Luftraum „E“ geöffnet werden darf („C“ nur IFR-Verkehr). Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Absprache mit und einer Genehmigung der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle.

Wie unterschiedlich die jeweilige Verweildauer in den unterschiedlichen Sprungvorhaben sein kann, wissen wir alle am besten (Kappenformation, Tandem, Schüler, Wingsuit …). Dementsprechend muss die Meldung des Piloten an die zuständige Flugverkehrskontrollstelle erfolgen.

Von entscheidender Bedeutung ist natürlich, dass der Pilot über die verschiedenen Sprungvorhaben Bescheid weiß. Gerade bei großen Absetzflugzeugen mit vielen verschiedenen Vorhaben müssen die Piloten bestens informiert werden.

Eigentlich alles nichts Neues, haben wir das doch irgendwann in unserer Ausbildung gelernt. Dementsprechend sehen wir diese Information der DFS als „Wachrütteln“ an, um alle Beteiligten dahingehend nochmals zu sensibilisieren und um einen runden und sicheren Ablauf des Sprungbetriebs zu gewährleisten. Ich bitte alle Verantwortlichen, dies auch und gerade an eure Absetzpiloten weiterzugeben, danke!

Euch allen eine tolle Sprungsaison 2024!

Blue sky,

Euer „Conan“
Vizepräsident DFV und Leiter „Task Force“ zur DFS

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