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Auch wenn es aus Kostengründen kaum noch sinnvoll ist, als Europäer zum Springen in die USA zu fahren, so bietet das Land immer noch überragende Sprungplätze, großartiges Wetter, unglaubliche Liftkapazität und viele erfahrene Coaches und Teams. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn das eigene Rig bei der Kontrolle der Papiere vorläufig aus dem Verkehr gezogen wird. Bisher war die Meinung verbreitet, dass bei ausländischen Springern – insbesondere bei den Fristen zur Reservepackung – ausschließlich die Regeln des Heimatlandes gelten: 360 Tage Packintervall.

Leider stimmt das so nicht ganz.

Auch in Deutschland gelten ausschließlich die Vorgaben des Herstellers. Es gibt also Gurtzeuge, für die ein Packintervall in D von 180 oder sogar 120 Tagen vorgeschrieben ist.

Für alle anderen gilt die 1-Jahr-Regel. So weit, so gut. In den USA ist es aber so, dass für ausländische Springer die Vorgaben des Heimatlandes nur dann gelten, wenn das Gurtzeug nicht in den USA zugelassen ist (sondern nur im Heimatland).

Liegt für das benutzte ausländische Gurtzeug eine TSO-Zertifikation vor (was fast immer der Fall ist), so gelten die Regeln der USA – und damit maximal 180 Tage seit dem letzten Packen. Gemeine Falle.

Die USPA hat zur Klärung ein Flowchart veröffentlicht, das jedem Klarheit verschaffen soll. Bitte checkt vor der Reise, damit ihr keine unliebsamen Überraschungen erlebt!

Andreas “janky” Jankowsky

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