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Der DFV als Spitzensport Verband mit Vereinen organisiert in Landesverbänden. wieso eigentlich? Was bringt es mir als springer? oder meinem Verein?
Der DFV strebt es an, Mitglied im DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) zu werden und so als Spitzensportverband alle Fallschirmsprungvereine in den Landessportbünden Mitglied werden zu lassen. Wenn ihr euch jetzt fragt, ja was bringt mir denn das, dann will ich euch berichten, was die Fallschirmspringer in Südbaden bereits seit vielen Jahren haben. Im beschaulichen Südbaden gibt es den Luftsportverband Baden e.V. (LVB), der unter anderem die Aufgabe hat, das Fördergeld des Landes Baden-Württemberg auch unter Flieger und unter Fallschirmspringer zu bringen. Die Luftsportvereine und Fallschirmsportvereine in Südbaden sind Mitglied im LVB. Die Förderrichtlinien sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich, aber Baden-Württemberg fördert aus dem Landeshaushalt insbesondere mit Lotto- und Totomitteln den Sport. Hier wird nicht der Spitzensport gefördert, sondern auch in großem Umfang der Breitensport und die Jugendarbeit.
Die Vereine erhalten für ihre Fallschirmsprunglehrer eine DOSB-Lizenz, die der DFV ausstellt, und vom Badischen Sportbund Freiburg e.V. einen Zuschuss von € 2,50 / Stunde bis maximal 200 Stunden im Jahr. Das sind für jeden Fallschirmsprunglehrer 500,00 € Zuschuss.
Anschaffung von Sportgeräten – dazu gehören auch Fallschirmsysteme – werden dann bezuschusst, wenn sie in das Eigentum des Mitgliedvereins gehen. Sportgeräte müssen als Einzelstück mindestens 2.000,00 € kosten und werden in Südbaden bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,00 € pro Verein und Jahr mit 30% der Anschaffungskosten bezuschusst.
Der größte Topf der Förderung ist der Sportstättenbau. Auch hier sind für Umbauten maximale Kosten, die förderfähig sind, festgelegt, aber es gibt keine Deckelung wie bei den Sportgeräten. Als Beispiel wurde in diesem Jahr von einem Verein eine Flugzeughalle beantragt. Die Baukosten belaufen sich insgesamt auf ca. 580.000,00 €. Als förderfähig anerkannt wurden 303.000,00 €, was einem Zuschuss von 90.900,00 € entspricht.
Der Breisgauverein für Fallschirmsport e.V. hat 2015 für den Bau seiner Flugzeughalle mit Packboden einen Zuschuss der Gemeinde von 50.000,00 € und vom Badischen Sportbund 59.653,00 € erhalten.
Man sieht, das sind keine Kleinigkeiten, die da gefördert werden. Neben diesen großen Brocken kann man noch Fördergelder bekommen für die Durchführung von Lehrgängen, für die Durchführung von Wettbewerben (auch Vereinswettbewerben) und für jugendpflegerische Maßnahmen.
Die unten stehende Statistik und die darauffolgende Auflistung der Möglichkeiten kann aufzeigen, welche Vorteile eine Mitgliedschaft in den Sportbünden bringen kann. Wer diese etwas studiert, wird vielleicht verstehen, was unsere Deligierten und unser DFV-Präsidium dazu bringt, die Mitgliedschaft im DOSB und den Landessportbünden anzustreben. Und trotz aller Widrigkeiten diesen Weg für uns alle zu gehen.
Es kann sich jeder Gedanken machen, wie er an solche Förderungen kommen kann. So kann zum Beispiel die Jugend, die in einem Tunnel fliegt, organisiert werden in einem Verein und an Jugendfördertöpfe kommen. Lasst eure Fantasie spielen, meldet alle Mitglieder und Schüler dem DFV, damit im ersten Schritt die Mitgliederzahl erreicht wird.
Vorteile einer Mitgliedschaft im Landessportbund am Beispiel

LVB_Zuschussförderung-Vergleich 2013-2018

andessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) – Auszug
Für diese Vorteile muss der DFV Mitglied im DOSB werden (Voraussetzung 10.000 Mitglieder und Mitgliedschaft in 8 Landessportbünden über DFV-Landesfachverbände) und der Verein Mitglied in einem Landesfachverband. Für lediglich ca 5-10 € pro Mitglied eines Vereins können die großen Vorteile in Anspruch genommen werden.
Vereinsservicebüro –
Beratung und Unterstützung für Vereine
Satzungsfragen &
Vereinsrecht Satzungsinhalte, Änderungen, Anmeldung beim Vereinsregister, Recht am eigenen Bild, Datenschutz
Vereinssteuerrecht und Finanzen Einordnung in Steuerbereiche, Gestaltung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen, Sponsoring
Haftung und
Versicherung Personenbezogene Haftungsfragen, ARAG Sportversicherung, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Spenden Verzichtsregelung bei Aufwandsspenden,
Bestätigung von Geld- und Sachzuwendungen
GEMA & Musiknutzung GEMA-Gesamtvertrag des DOSB, GEMA-Tarife für Fitness-, Gesundheits- und Tanzkurse
Vergütung im Verein Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale, Fragen und Antworten zu Minijobs, Mindestlohn, Anstellung eines hauptamtlichen Vorstands oder Geschäftsführers, etc.
und vieles mehr

Fördermittel
Förderung Sportstättenbau Förderquote 30%
Sportgeräteförderung 30% der zuschussfähigen Kosten
DOSB-Lizenzinhaber Übungsleiter*in/Trainer*in Maximal 500,- € (200h a 2,50 €) pro Übungsleiter*in/Trainer*in
DOSB-Lizenzinhaber Jugendleiter*in Pauschal 400,- € pro Jugendleiter*in
DOSB-Lizenzinhaber Vereinsmanager*in Pauschal 400,- € pro Vereinsmanager*in
Kooperation Schule & Verein Bis 500,- €
Kooperation Fachverband und Schule Gem. Förderrichtlinie
Integration durch Sport Pauschal 400,- €, Mikroprojekt bis 1.000,- €, Einzelmaßnahme über 1.000,- €
Inklusion durch Sport Bis 1.500,- € ohne Eigenanteil, darüber muss ein Eigenanteil von 20% geleistet werden
Sportjugend – Ausbildung Jugendleiter*in 25,- € pro Tag und Teilnehmer (max. 14 Tage)
Sportjugend – Themenorientierte Bildungsmaßnahmen 25,- € pro Tag und Teilnehmer (max. 14 Tage)
Sportjugend – Projekte mit Bildungscharakter 25,- € pro Tag und Teilnehmer (max. 14 Tage)
Sportjugend – Pädagogische Betreuer*innen 25,- € pro Tag und Teilnehmer (max. 14 Tage)
Sportjugend – Weitere MaNahmen Nach aktuell gültigen Landesjugendplan
Internationale Jugend-
begegnungen Deutsch-französischer Jugendaustausch (DFJW) Gemäß DSJ
Internationale
Jugendbegegnungen
Deutsch-polnische
Jugendaustausch (DPJW) Gemäß DSJ

Bildungsangebote
Freistellungs-
möglichkeiten für die Teilnahme an
Bildungsangeboten bis 5 Tage im Jahr für Aus- und Weiterbildung für ehrenamtliche Tätigkeiten (vgl. Bildungszeitgesetz), Weitere Freistellungsmöglichkeiten (Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit)
Vereinsmanagement Datenschutz, Buchhaltung, Sponsoring, Spenden, Management, Führungswerkzeuge, Office 365, Digitalisierung, etc., ARAG-Sportversicherung, Öffentlichkeitsarbeit, etc.
Jugendarbeit Ausbildung Jugendleiter, Seminare PSG, Seminare Jugendarbeit
Sportstättenbau Konzeption, Bau und Betrieb
Ausbilder GEMA-Gesamtvertrag des DOSB, GEMA-Tarife für Fitness-, Gesundheits- und Tanzkurse
Vergütung im Verein Referentenweiterbildung, Methodenkompetenz, Action Types, etc.
weitere Bildungsangebote

Versicherungsschutz ARAG –
Für alle Mitglieder
Für alle Mitglieder
Unfallversicherung Todesfall: 5.000 €
Invalidität: bis zu 190.000 €
Übergangsleistungen: 2.000 €
Reha-Management-Kosten: 20.000 €
Serviceleistungen: 5.000 € (Bergungs- und Rettungskosten, Transportkosten, Haushaltshilfe, etc.)
Haftpflicht-
versicherung
Personen und Sachschäden 10 Mio. €
Mietsachschäden bis 500.000 €
(beweglichen Sachen bis 50.000 €)
Schlüsselverlust bis 2.600 € Veranstaltungen und Tätigkeiten
Haus- und Grundbesitz
Bauherrenrisiko, Tiere
Kraftfahrzeug und Arbeitsmaschinen
Schlüsselverlust
Sonderrisiken bei Veranstaltungen
Arbeitsgemeinschaften
Feuerwerk, Mietsachschäden
Umwelt-Haftpflicht-
versicherung
Je Schadensfall 3 Mio. € Max. 3 Mio. €
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Je Schadensfall 250.000 € Max. 8 Mio. €
D&O Versicherung
Je Schadensfall 250.000 € Max. 8 Mio. €
Vertrauensschadens-
versicherung
Je Schadensfall 15.000 € Raub , Erpressung, Betrug, Diebstahl
Rechtsschutzversicherung
Je Schadensfall bis 100.000 €
Erweiterter Straf-Rechtsschutz bis 500.000 € Schadenersatz-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Erweiterter Strafrechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Vertrags-Rechtsschutz
Krankenversicherung
Bis 2.600 € pro Sportunfall
175,- € für Gestelle und Gläser
Bis 2.600 € Natürliche und künstliche Zähne
Zahnärztliche Leistungen
Gestelle und Gläser Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, etc.
Andere Hilfsmittel
Überführungen

Versicherungsschutz Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Beschäftigte (angestellte, Auszubildende, Minijobber, Freiwilligendienstleistende, etc.) in einem Arbeitsverhältnis und Arbeitnehmerähnliche Personen.
Sportler und Jugendsportler unter gewissen Voraussetzungen
Für alle Trainer, Übungsleiter die nach §3 Nr. 26 EstG tätig sind.
Vereinsmanager, Selbständige und andere (freiwillige Versicherung)
Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenleistung,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
Leistungen zur sozialen Teilhabe, Pflege

Weiteren Vorteile ergeben sich über die Mitgliedschaft in einem Landesfachverband DFV, wie zum Beispiel:
Status und Förderung als Landesleistungszentrum (bessere Darstellungsmöglichkeiten, Imagegewinn etc.), dabei Förderung für Leistungssportpersonal und Projektförderung (Trainings- und Wettkampfmaßnahmen)
Aufnahme in die DaLiD (Zugang zur med. Grunduntersuchung an einem med. Untersuchungszentrum des DOSB)
Berufung von Landeskaderathleten
Landeskaderförderung gem. Nachwuchsleistungssportkonzept des DOSB
Förderung für A-, B-, C-Kaderathleten, die im Verein beheimatet sind

Marion (Mo) Dahlke

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